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ZYRES Newsletter 01/2010 
Die 40 Euro Klausel - So sichern Sie sich ab.

 

Die Oberlandesgerichte Hamburg, Stuttgart, Hamm und Koblenz bestätigen mit den jüngsten Urteilen, dass die doppelte Verwendung der sogenannten „40 Euro Klausel“ eine zwingende Vorschrift sei.

 

Dies behält auch seine Gültigkeit wenn die Widerrufsbelehrung inklusive dieser Klausel bereits Teil Ihrer AGBs ist.

 

Als Grund für die Entscheidungen wurde unter anderem angeführt, dass die Widerrufsbelehrung kein Bestandteil des Bestellprozesses ist und somit auch keinen Vertragsbestandteil darstellt.

 

Prüfen Sie Ihre AGBs und Ihre Widerrufsbelehrung und entgehen Sie so einer eventuellen Abmahnung.

 

Besteht bei Ihnen Handlungsbedarf? Wir zeigen Ihnen gerne wie.

 

Ihr Ansprechpartner:

Sebastian Schirmer

ses@zyres.com

+49 (0)69 985599-0